Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Chalet Talblick


1. Vertragsabschluss und Leistungen
Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Chalet Talblick (Teresa & Dominik Imhof) kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen oder mü ndlichen Buchung zustande und ist ab diesem Zeitpunkt definitiv. Diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Prospektunterlagen, im Internet und / oder der Buchungsbestätigung. Die im Vertrag genannte Personenzahl ist in jedem Fall zu respektieren und darf ohne ausdrückliches Einverständnis von Chalet Talblick nicht überschritten werden.


2. Bezahlung
Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Preise in Schweizer Franken sind verbindlich.
Bei einer offensichtlichen Falschbuchung aufgrund von systembedingten Fehlern des Buchungssystems, sind die vereinbarten Preise nichtig.
Wird die Zahlung nicht fristgerecht, wie im Vertrag vereinbart, geleistet, kann Chalet Talblick den Vertrag entschädigungslos auflösen und allfällige Annullationskosten einfordern.
Bei Buchungsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Diese ist vor dem Kauf ersichtlich und verbindlich.


3. Annullierung und Änderung des Vertrages durch den Gast
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung mit Annullationsschutz.
Wenn Sie eine Buchung annullieren oder eine Umbuchung vornehmen, ist dazu unsere Zustimmung notwendig. Einen Umbuchungs- oder Annullierungswunsch müssen Sie uns unverzüglich schriftlich mitteilen.


Möchte der Mieter aus anderen Gründen als Krankheit oder Unfall vom Mietvertrag zurücktreten, gelten folgende Bedingungen:

• bis 60 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr CHF 100.—
• 59 - 45 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr CHF 100.-- & Akontozahlung von 30%
• 44 - 30 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr CHF 100.-- & Akontozahlung von 50%
• 29 - 0 Tage vor Ankunft: gesamter Mietbetrag plus Bearbeitungsgebühr CHF 100.—
• keine Anreise: gesamter Mietbetrag plus Bearbeitungsgebühr CHF 100.-


Kann das Zimmer bzw. die Wohnung nach einer Annullation weitervermietet werden, ist Chalet Talblick verpflichtet dem Kunden den vollen Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.--
zurückzuerstatten.
Massgebend ist das Eintreffen der Mitteilung. Bei Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Ein Nichtantreten einer Leistung (no show) wird wie eine Annullierung behandelt. Chalet Talblick hat in diesem Fall das Recht, den geschuldeten Betrag einzufordern. Bei vorzeitiger Abreise bleibt der Gesamtbetrag geschuldet.
Falls Sie die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen, können Sie grundsätzlich eine Ersatzperson benennen, die die Leistung unter den gleichen Bedingungen übernimmt. Vorausgesetzt ist, dass die Ersatzperson solidarisch für den Angebotspreis einsteht.
Für die Anreise sind Sie selbst verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft infolge von Störungen und Behinderungen im öffentlichen wie privaten Verkehr (einschliesslich Eisenbahn und Flug), sowie persönlichen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung.


4. Annullierung und Änderung des Vertrages durch Chalet Talblick
Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung
übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.


5. Haftung
Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) haben Sie selbst zu sorgen. Chalet Talblick lehnt jegliche Haftung ab.
Chalet Talblick haftet nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten bei Mietobjekten, die von uns nicht beeinflusst werden können, wie:
• Ausfä lle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift etc.
• Verminderung des Leistungswertes infolge Umweltschäden, vorübergehende erhöhte Lärmemissionen wie z.B. Baustellen, Nachtlärm etc.


6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Aussennlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzü glich bei den Vermietern anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Vermietung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Die Hausordnung liegt in der Ferienwohnung auf und ist einzuhalten.


7. Nutzung WLAN
Die Nutzungsbedingungen sind in der Hausordnung geregelt.


8. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Personen gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.


9. Gültigkeit / Anwendbares Recht
Es gilt das schweizerische Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Visp (Schweiz) vereinbart.


Impressum

Chalet Talblick

Teresa & Dominik Imhof
Aletschpromenade 78
3987 Riederalp

Telefon: +41 79 421 78 46
E-Mail: info@chalet-talblick.ch
Website: https://www.chalet-talblick.ch